Deregulierung, aber richtig

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Errichtung einer Notarstelle in Mattsee

· V · BGBl. Nr. 214/1983 · in Kraft seit 1983-04-01

27/02 Notare · Gesamte Fassung im RIS ↗

ABSCHAFFEN
5Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Diese Verordnung errichtete mit Wirkung vom 1. September 1983 eine Notarstelle in Mattsee – ein einmaliger Gründungsakt, der seit über 40 Jahren vollzogen ist. Die Verordnung hat keine fortlaufende Regelungswirkung; die Notarstelle selbst ist längst in das bestehende Notariatsgefüge integriert. Sie kann ersatzlos aus dem Rechtsbestand gestrichen werden.

Kategorien

Überholt / gegenstandslosDurch anderes Recht ersetzt

Belegende Paragraphen

Art. 1 ↗ RIS

Im Sprengel des Landesgerichtes Salzburg wird mit Wirksamkeit vom 1. September 1983 eine weitere Notarstelle mit dem Amtssitz in Mattsee errichtet. 20.11.2018 20010418 NOR40209454

KI-Analyse · 2026-07-17 · 2 §§ im Datensatz