Errichtung einer Notarstelle in Mattsee
· V · BGBl. Nr. 214/1983 · in Kraft seit 1983-04-01
27/02 Notare · Gesamte Fassung im RIS ↗
ABSCHAFFEN
5Freiheitsgewinn (0–100)
Begründung
Diese Verordnung errichtete mit Wirkung vom 1. September 1983 eine Notarstelle in Mattsee – ein einmaliger Gründungsakt, der seit über 40 Jahren vollzogen ist. Die Verordnung hat keine fortlaufende Regelungswirkung; die Notarstelle selbst ist längst in das bestehende Notariatsgefüge integriert. Sie kann ersatzlos aus dem Rechtsbestand gestrichen werden.
Kategorien
Überholt / gegenstandslosDurch anderes Recht ersetzt
Belegende Paragraphen
Art. 1 ↗ RIS
Im Sprengel des Landesgerichtes Salzburg wird mit Wirksamkeit vom 1. September 1983 eine weitere Notarstelle mit dem Amtssitz in Mattsee errichtet. 20.11.2018 20010418 NOR40209454
KI-Analyse · 2026-07-17 · 2 §§ im Datensatz