Errichtung einer elften Notarstelle in Graz
· V · BGBl. Nr. 504/1982 · in Kraft seit 1982-10-13
27/02 Notare · Gesamte Fassung im RIS ↗
ABSCHAFFEN
4Freiheitsgewinn (0–100)
Begründung
Diese Verordnung von 1982 errichtete mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 1983 eine elfte Notarstelle in Graz. Dieser einmalige Verwaltungsakt wurde vor über 40 Jahren vollständig vollzogen und hat seither keinerlei eigenständige Rechtswirkung mehr. Spätere Reformen des Notariatswesens haben die Strukturfragen umfassend neu geordnet; die Verordnung ist gegenstandslos und sollte ersatzlos gestrichen werden.
Kategorien
Überholt / gegenstandslos
Belegende Paragraphen
Art. 1 ↗ RIS
Im Sprengel des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen Graz wird mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 1983 eine weitere Notarstelle mit dem Amtssitz in Graz errichtet. 20.11.2018 20010417 NOR40209452
KI-Analyse · 2026-07-17 · 2 §§ im Datensatz