Deregulierung, aber richtig

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Errichtung einer siebenten Notarstelle in Innsbruck

· V · BGBl. Nr. 209/1982 · in Kraft seit 1982-05-07

27/02 Notare · Gesamte Fassung im RIS ↗

ABSCHAFFEN
4Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Diese Verordnung von 1982 errichtete mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 1983 eine siebente Notarstelle in Innsbruck. Der einmalige Verwaltungsakt liegt über 40 Jahre zurück und ist vollständig vollzogen; die Verordnung entfaltet keinerlei aktuelle Rechtswirkung mehr. Sie ist als gegenstandsloser Rechtsakt ersatzlos aus dem Bundesrecht zu streichen.

Kategorien

Überholt / gegenstandslos

Belegende Paragraphen

Art. 1 ↗ RIS

Im Sprengel des Landesgerichtes Innsbruck wird mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 1983 eine weitere Notarstelle mit dem Amtssitz in Innsbruck errichtet. 20.11.2018 20010416 NOR40209450

KI-Analyse · 2026-07-17 · 2 §§ im Datensatz