Errichtung einer siebenten Notarstelle in Innsbruck
· V · BGBl. Nr. 209/1982 · in Kraft seit 1982-05-07
27/02 Notare · Gesamte Fassung im RIS ↗
ABSCHAFFEN
4Freiheitsgewinn (0–100)
Begründung
Diese Verordnung von 1982 errichtete mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 1983 eine siebente Notarstelle in Innsbruck. Der einmalige Verwaltungsakt liegt über 40 Jahre zurück und ist vollständig vollzogen; die Verordnung entfaltet keinerlei aktuelle Rechtswirkung mehr. Sie ist als gegenstandsloser Rechtsakt ersatzlos aus dem Bundesrecht zu streichen.
Kategorien
Überholt / gegenstandslos
Belegende Paragraphen
Art. 1 ↗ RIS
Im Sprengel des Landesgerichtes Innsbruck wird mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 1983 eine weitere Notarstelle mit dem Amtssitz in Innsbruck errichtet. 20.11.2018 20010416 NOR40209450
KI-Analyse · 2026-07-17 · 2 §§ im Datensatz