Errichtung einer dritten Notarstelle in Feldkirch
· V · BGBl. Nr. 128/1982 · in Kraft seit 1982-03-17
27/02 Notare · Gesamte Fassung im RIS ↗
ABSCHAFFEN
4Freiheitsgewinn (0–100)
Begründung
Diese Verordnung von 1982 errichtete mit Wirksamkeit vom 1. Juli 1982 eine dritte Notarstelle in Feldkirch. Dieser einmalige Verwaltungsakt ist seit über 40 Jahren vollständig vollzogen und regelt heute nichts mehr. Nachfolgende Reformen des Notariatswesens haben die Stellenstruktur umfassend neu geordnet; diese alte Einzelverordnung ist gegenstandslos und zu streichen.
Kategorien
Überholt / gegenstandslos
Belegende Paragraphen
Art. 1 ↗ RIS
Im Sprengel des Landesgerichtes Feldkirch wird mit Wirksamkeit vom 1. Juli 1982 eine weitere Notarstelle mit dem Amtssitz in Feldkirch errichtet. 20.11.2018 20010415 NOR40209448
KI-Analyse · 2026-07-17 · 2 §§ im Datensatz