Errichtung einer dritten Notarstelle in Dornbirn
· V · BGBl. Nr. 456/1981 · in Kraft seit 1981-10-16
27/02 Notare · Gesamte Fassung im RIS ↗
ABSCHAFFEN
4Freiheitsgewinn (0–100)
Begründung
Diese Verordnung von 1981 errichtete mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 1982 eine dritte Notarstelle in Dornbirn. Der einmalige Verwaltungsakt liegt über 40 Jahre zurück und ist vollständig vollzogen; die Verordnung hat seither keinerlei operative Bedeutung mehr. Als gegenstandsloser historischer Einzelakt sollte sie ersatzlos gestrichen werden.
Kategorien
Überholt / gegenstandslos
Belegende Paragraphen
Art. 1 ↗ RIS
Im Sprengel des Landesgerichtes Feldkirch wird mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 1982 eine weitere Notarstelle mit dem Amtssitz in Dornbirn errichtet. 20.11.2018 20010414 NOR40209446
KI-Analyse · 2026-07-17 · 2 §§ im Datensatz