Errichtung einer zweiten Notarstelle in Feldbach
· V · BGBl. Nr. 134/1981 · in Kraft seit 1981-03-21
27/02 Notare · Gesamte Fassung im RIS ↗
ABSCHAFFEN
4Freiheitsgewinn (0–100)
Begründung
Diese Verordnung von 1981 errichtete mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 1982 eine zweite Notarstelle in Feldbach. Dieser einmalige Verwaltungsakt wurde vor über 40 Jahren vollständig vollzogen und entfaltet keinerlei aktuelle Rechtswirkung mehr. Die Verordnung ist als gegenstandsloser Rechtsakt ersatzlos aus dem Bundesrecht zu entfernen.
Kategorien
Überholt / gegenstandslos
Belegende Paragraphen
Art. 1 ↗ RIS
Im Sprengel des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen Graz wird mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 1982 eine weitere Notarstelle mit dem Amtssitz in Feldbach errichtet. 20.11.2018 20010413 NOR40209444
KI-Analyse · 2026-07-17 · 2 §§ im Datensatz