Errichtung einer zweiten Notarstelle in Hall in Tirol
· V · BGBl. Nr. 244/1980 · in Kraft seit 1980-06-18
27/02 Notare · Gesamte Fassung im RIS ↗
ABSCHAFFEN
4Freiheitsgewinn (0–100)
Begründung
Diese Verordnung von 1980 errichtete mit Wirksamkeit vom 1. Oktober 1980 eine zweite Notarstelle in Hall in Tirol. Dieser einmalige Verwaltungsakt ist seit 45 Jahren vollständig vollzogen und hat seither keinerlei operative Rechtswirkung mehr. Die Verordnung ist gegenstandslos und sollte ersatzlos gestrichen werden.
Kategorien
Überholt / gegenstandslos
Belegende Paragraphen
Art. 1 ↗ RIS
Im Sprengel des Landesgerichtes Innsbruck wird mit Wirksamkeit vom 1. Oktober 1980 eine weitere Notarstelle mit dem Amtssitz in Hall in Tirol errichtet. 20.11.2018 20010411 NOR40209440
KI-Analyse · 2026-07-17 · 2 §§ im Datensatz