Errichtung einer dritten Notarstelle in Baden
· V · BGBl. Nr. 190/1980 · in Kraft seit 1980-05-10
27/02 Notare · Gesamte Fassung im RIS ↗
ABSCHAFFEN
4Freiheitsgewinn (0–100)
Begründung
Diese Verordnung von 1980 errichtete mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 1981 eine dritte Notarstelle in Baden. Der einmalige Verwaltungsakt liegt 45 Jahre zurück und ist vollständig vollzogen; die Verordnung entfaltet keinerlei aktuelle Rechtswirkung mehr. Als gegenstandsloser Rechtsakt ist sie ersatzlos aus dem Bundesrecht zu streichen.
Kategorien
Überholt / gegenstandslos
Belegende Paragraphen
Art. 1 ↗ RIS
Im Sprengel des Kreisgerichtes Wr. Neustadt wird mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 1981 eine weitere Notarstelle mit dem Amtssitz in Baden errichtet. 20.11.2018 20010410 NOR40209438
KI-Analyse · 2026-07-17 · 2 §§ im Datensatz