Errichtung einer zweiten Notarstelle in Amstetten
· V · BGBl. Nr. 347/1977 · in Kraft seit 1977-07-08
27/02 Notare · Gesamte Fassung im RIS ↗
ABSCHAFFEN
4Freiheitsgewinn (0–100)
Begründung
Diese Verordnung von 1977 errichtete mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 1978 eine zweite Notarstelle in Amstetten. Der zugrundeliegende Verwaltungsakt liegt knapp 50 Jahre zurück und ist vollständig vollzogen. Nachfolgende Reformen des Notariatswesens haben die Stellenstruktur neu geordnet; diese alte Einzelverordnung entfaltet keine eigenständige Rechtswirkung mehr und ist zu streichen.
Kategorien
Überholt / gegenstandslos
Belegende Paragraphen
Art. 1 ↗ RIS
Im Sprengel des Kreisgerichtes St. Pölten wird mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 1978 eine weitere Notarstelle mit dem Amtssitz in Amstetten errichtet. 20.11.2018 20010408 NOR40209430
KI-Analyse · 2026-07-17 · 2 §§ im Datensatz