Errichtung von zwei Notarstellen in Wien-Penzing und Auflassung einer Notarstelle in Wien-Hietzing
· V · BGBl. Nr. 145/1977 · in Kraft seit 1977-04-08
27/02 Notare · Gesamte Fassung im RIS ↗
Begründung
Diese Verordnung von 1977 errichtete mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 1978 zwei Notarstellen in Wien-Penzing und ließ gleichzeitig die Notarstelle Wien-Hietzing III auflasen. Beide einmaligen Verwaltungsakte wurden vor knapp 50 Jahren vollständig vollzogen und entfalten keinerlei Rechtswirkung mehr. Als vollständig gegenstandsloser Rechtsakt ist die Verordnung ersatzlos zu streichen.
Kategorien
Belegende Paragraphen
Art. 1 ↗ RIS
Im Sprengel des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen Wien werden mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 1978 zwei weitere Notarstellen mit dem Amtssitz in Wien-Penzing errichtet. Die Notarstelle Wien-Hietzing III (letzter Amtsinhaber öffentlicher Notar Dr. Friedrich Klackl) wird mit Ablauf des 31. Dezember 1977 aufgelassen. 20.11.2018 20010407 NOR40209428
KI-Analyse · 2026-07-17 · 2 §§ im Datensatz