Deregulierung, aber richtig

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Errichtung von zwei Notarstellen in Wien-Penzing und Auflassung einer Notarstelle in Wien-Hietzing

· V · BGBl. Nr. 145/1977 · in Kraft seit 1977-04-08

27/02 Notare · Gesamte Fassung im RIS ↗

ABSCHAFFEN
4Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Diese Verordnung von 1977 errichtete mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 1978 zwei Notarstellen in Wien-Penzing und ließ gleichzeitig die Notarstelle Wien-Hietzing III auflasen. Beide einmaligen Verwaltungsakte wurden vor knapp 50 Jahren vollständig vollzogen und entfalten keinerlei Rechtswirkung mehr. Als vollständig gegenstandsloser Rechtsakt ist die Verordnung ersatzlos zu streichen.

Kategorien

Überholt / gegenstandslos

Belegende Paragraphen

Art. 1 ↗ RIS

Im Sprengel des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen Wien werden mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 1978 zwei weitere Notarstellen mit dem Amtssitz in Wien-Penzing errichtet. Die Notarstelle Wien-Hietzing III (letzter Amtsinhaber öffentlicher Notar Dr. Friedrich Klackl) wird mit Ablauf des 31. Dezember 1977 aufgelassen. 20.11.2018 20010407 NOR40209428

KI-Analyse · 2026-07-17 · 2 §§ im Datensatz