Errichtung einer dritten Notarstelle in Wels
· V · BGBl. Nr. 144/1977 · in Kraft seit 1977-04-08
27/02 Notare · Gesamte Fassung im RIS ↗
ABSCHAFFEN
4Freiheitsgewinn (0–100)
Begründung
Diese Verordnung von 1977 errichtete mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 1978 eine dritte Notarstelle in Wels. Dieser einmalige Verwaltungsakt wurde vor knapp 50 Jahren vollständig vollzogen und entfaltet keinerlei aktuelle Rechtswirkung mehr. Die Verordnung ist als gegenstandslos ersatzlos aus dem Bundesrecht zu streichen.
Kategorien
Überholt / gegenstandslos
Belegende Paragraphen
Art. 1 ↗ RIS
Im Sprengel des Kreisgerichtes Wels wird mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 1978 eine weitere Notarstelle mit dem Amtssitz in Wels errichtet. 20.11.2018 20010406 NOR40209426
KI-Analyse · 2026-07-17 · 2 §§ im Datensatz