Errichtung einer siebenten Notarstelle in der Landeshauptstadt Salzburg
· V · BGBl. Nr. 61/1977 · in Kraft seit 1977-02-18
27/02 Notare · Gesamte Fassung im RIS ↗
ABSCHAFFEN
4Freiheitsgewinn (0–100)
Begründung
Diese Verordnung von 1977 errichtete mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 1978 eine siebente Notarstelle in der Landeshauptstadt Salzburg. Dieser einmalige Verwaltungsakt liegt knapp 50 Jahre zurück und ist vollständig vollzogen. Spätere Reformen des Notariatswesens haben die Strukturfragen umfassend neu geordnet; diese Einzelverordnung ist gegenstandslos und sollte gestrichen werden.
Kategorien
Überholt / gegenstandslos
Belegende Paragraphen
Art. 1 ↗ RIS
Im Sprengel des Landesgerichtes Salzburg wird mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 1978 eine weitere Notarstelle mit dem Amtssitz in der Landeshauptstadt Salzburg errichtet. 19.11.2018 20010405 NOR40209424
KI-Analyse · 2026-07-17 · 2 §§ im Datensatz