Deregulierung, aber richtig

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Errichtung einer zweiten Notarstelle in Wolfsberg

· V · BGBl. Nr. 120/1976 · in Kraft seit 1976-04-02

27/02 Notare · Gesamte Fassung im RIS ↗

ABSCHAFFEN
4Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Diese Verordnung von 1976 errichtete mit Wirksamkeit vom 1. Juli 1976 eine zweite Notarstelle in Wolfsberg. Dieser einmalige Verwaltungsakt wurde vor 50 Jahren vollständig vollzogen und hat seither keinerlei operative Rechtswirkung mehr. Die Verordnung ist als gegenstandsloser Rechtsakt ersatzlos aus dem Bundesrechtsbestand zu entfernen.

Kategorien

Überholt / gegenstandslos

Belegende Paragraphen

Art. 1 ↗ RIS

Im Sprengel des Landesgerichtes Klagenfurt wird mit Wirksamkeit vom 1. Juli 1976 eine weitere Notarstelle mit dem Amtssitz in Wolfsberg errichtet. 19.11.2018 20010403 NOR40209420

KI-Analyse · 2026-07-17 · 2 §§ im Datensatz