Errichtung einer zweiten Notarstelle in Neunkirchen
· V · BGBl. Nr. 85/1976 · in Kraft seit 1976-03-06
27/02 Notare · Gesamte Fassung im RIS ↗
ABSCHAFFEN
4Freiheitsgewinn (0–100)
Begründung
Diese Verordnung von 1976 errichtete mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 1977 eine zweite Notarstelle in Neunkirchen. Der zugrundeliegende Verwaltungsakt liegt fast 50 Jahre zurück und ist vollständig vollzogen. Nachfolgende Reformen des Notariatswesens haben die Stellenstruktur neu geordnet; diese Einzelverordnung entfaltet keine eigenständige Rechtswirkung mehr und sollte gestrichen werden.
Kategorien
Überholt / gegenstandslos
Belegende Paragraphen
Art. 1 ↗ RIS
Im Sprengel des Kreisgerichtes Wiener Neustadt wird mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 1977 eine weitere Notarstelle mit dem Amtssitz in Neunkirchen errichtet. 19.11.2018 20010402 NOR40209418
KI-Analyse · 2026-07-17 · 2 §§ im Datensatz