Deregulierung, aber richtig

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Errichtung einer zweiten Notarstelle in Leibnitz

· V · BGBl. Nr. 554/1975 · in Kraft seit 1975-11-05

27/02 Notare · Gesamte Fassung im RIS ↗

ABSCHAFFEN
4Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Diese Verordnung von 1975 errichtete mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 1977 eine zweite Notarstelle in Leibnitz. Dieser einmalige Verwaltungsakt ist seit knapp 50 Jahren vollständig vollzogen und entfaltet heute keinerlei eigenständige Rechtswirkung mehr. Die Verordnung ist gegenstandslos und sollte ersatzlos gestrichen werden.

Kategorien

Überholt / gegenstandslos

Belegende Paragraphen

Art. 1 ↗ RIS

Im Sprengel des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen Graz wird mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 1977 eine weitere Notarstelle mit dem Amtssitz in Leibnitz errichtet. 19.11.2018 20010401 NOR40209416

KI-Analyse · 2026-07-17 · 2 §§ im Datensatz