Deregulierung, aber richtig

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Errichtung einer zweiten Notarstelle in Landeck

· V · BGBl. Nr. 134/1975 · in Kraft seit 1975-03-14

27/02 Notare · Gesamte Fassung im RIS ↗

ABSCHAFFEN
4Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Diese Verordnung von 1975 errichtete mit Wirksamkeit vom 1. Juli 1975 eine zweite Notarstelle in Landeck. Dieser einmalige Vollzugsakt liegt über 50 Jahre zurück und entfaltet keinerlei aktuelle Rechtswirkung mehr. Nachfolgende Reformen des Notariatswesens haben die Stellenstruktur umfassend neu geordnet; diese alte Einzelverordnung ist als gegenstandslos zu streichen.

Kategorien

Überholt / gegenstandslos

Belegende Paragraphen

Art. 1 ↗ RIS

Im Sprengel des Landesgerichtes Innsbruck wird mit Wirksamkeit vom 1. Juli 1975 eine weitere Notarstelle mit dem Amtssitz in Landeck errichtet. 19.11.2018 20010399 NOR40209412

KI-Analyse · 2026-07-17 · 2 §§ im Datensatz