Deregulierung, aber richtig

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Errichtung je einer zweiten Notarstelle in Kitzbühel, Kufstein und Lienz

· V · BGBl. Nr. 412/1974 · in Kraft seit 1974-07-26

27/02 Notare · Gesamte Fassung im RIS ↗

ABSCHAFFEN
4Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Diese Verordnung von 1974 errichtete mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 1975 je eine zweite Notarstelle in Kitzbühel, Kufstein und Lienz. Dieser Verwaltungsakt ist seit über 50 Jahren vollständig vollzogen und entfaltet heute keinerlei Rechtswirkung mehr. Die Verordnung ist gegenstandslos und sollte aus dem Bundesrechtsbestand gestrichen werden.

Kategorien

Überholt / gegenstandslos

Belegende Paragraphen

Art. 1 ↗ RIS

Im Sprengel des Landesgerichtes Innsbruck werden mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 1975 je eine weitere Notarstelle mit dem Amtssitz in Kitzbühel, Kufstein und Lienz errichtet. 19.11.2018 20010398 NOR40209410

KI-Analyse · 2026-07-17 · 2 §§ im Datensatz