Errichtung je einer zweiten Notarstelle in Kitzbühel, Kufstein und Lienz
· V · BGBl. Nr. 412/1974 · in Kraft seit 1974-07-26
27/02 Notare · Gesamte Fassung im RIS ↗
ABSCHAFFEN
4Freiheitsgewinn (0–100)
Begründung
Diese Verordnung von 1974 errichtete mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 1975 je eine zweite Notarstelle in Kitzbühel, Kufstein und Lienz. Dieser Verwaltungsakt ist seit über 50 Jahren vollständig vollzogen und entfaltet heute keinerlei Rechtswirkung mehr. Die Verordnung ist gegenstandslos und sollte aus dem Bundesrechtsbestand gestrichen werden.
Kategorien
Überholt / gegenstandslos
Belegende Paragraphen
Art. 1 ↗ RIS
Im Sprengel des Landesgerichtes Innsbruck werden mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 1975 je eine weitere Notarstelle mit dem Amtssitz in Kitzbühel, Kufstein und Lienz errichtet. 19.11.2018 20010398 NOR40209410
KI-Analyse · 2026-07-17 · 2 §§ im Datensatz