Errichtung einer dritten Notarstelle in Mödling
· V · BGBl. Nr. 128/1974 · in Kraft seit 1974-03-06
27/02 Notare · Gesamte Fassung im RIS ↗
ABSCHAFFEN
4Freiheitsgewinn (0–100)
Begründung
Diese Verordnung von 1974 errichtete mit Wirksamkeit vom 1. Juli 1974 eine dritte Notarstelle in Mödling. Der damalige Verwaltungsakt wurde vor über 50 Jahren vollständig vollzogen. Spätere Reformen des Notariatswesens haben die Strukturfragen umfassend neu geordnet, sodass diese Einzelverordnung heute keine eigenständige Rechtswirkung mehr hat. Sie ist ersatzlos zu streichen.
Kategorien
Überholt / gegenstandslos
Belegende Paragraphen
Art. 1 ↗ RIS
Im Sprengel des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen Wien wird mit Wirksamkeit vom 1. Juli 1974 eine weitere Notarstelle mit dem Amtssitz in Mödling errichtet. 19.11.2018 20010397 NOR40209408
KI-Analyse · 2026-07-17 · 2 §§ im Datensatz