Errichtung einer zweiten Notarstelle in Zell am See
· V · BGBl. Nr. 375/1973 · in Kraft seit 1973-08-01
27/02 Notare · Gesamte Fassung im RIS ↗
ABSCHAFFEN
4Freiheitsgewinn (0–100)
Begründung
Diese Verordnung von 1973 errichtete mit Wirksamkeit vom 1. Oktober 1973 eine zweite Notarstelle in Zell am See. Dieser einmalige Verwaltungsakt ist seit über 50 Jahren vollzogen und entfaltet keinerlei aktuelle Rechtswirkung mehr. Nachfolgende Rechtsreformen haben die Notariatsstruktur neu geregelt; diese Verordnung ist gegenstandslos und sollte gestrichen werden.
Kategorien
Überholt / gegenstandslos
Belegende Paragraphen
Art. 1 ↗ RIS
Im Sprengel des Landesgerichtes Salzburg wird mit Wirksamkeit vom 1. Oktober 1973 eine weitere Notarstelle mit dem Amtssitz in Zell am See errichtet. 19.11.2018 20010396 NOR40209406
KI-Analyse · 2026-07-17 · 2 §§ im Datensatz