Errichtung einer Notarstelle in Traun
· V · BGBl. Nr. 18/1972 · in Kraft seit 1972-01-29
27/02 Notare · Gesamte Fassung im RIS ↗
ABSCHAFFEN
4Freiheitsgewinn (0–100)
Begründung
Diese Verordnung von 1972 errichtete mit Wirksamkeit vom 1. Juli 1972 eine Notarstelle in Traun – ein einmaliger Verwaltungsakt, der vor über 50 Jahren vollständig vollzogen wurde. Nachfolgende Reformen des Notariatswesens haben die Stellenstruktur umfassend neu geordnet, sodass diese alte Einzelverordnung keinerlei eigenständige Rechtswirkung mehr entfaltet. Sie ist gegenstandslos und sollte gestrichen werden.
Kategorien
Überholt / gegenstandslos
Belegende Paragraphen
Art. 1 ↗ RIS
Im Sprengel des Landesgerichtes Linz wird mit Wirksamkeit vom 1. Juli 1972 eine Notarstelle mit dem Amtssitz in Traun errichtet. 19.11.2018 20010393 NOR40209401
KI-Analyse · 2026-07-17 · 2 §§ im Datensatz