Deregulierung, aber richtig

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Auflassung einer Notarstelle in Wien

· V · BGBl. Nr. 106/1965 · in Kraft seit 1965-05-12

27/02 Notare · Gesamte Fassung im RIS ↗

ABSCHAFFEN
3Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Diese Verordnung von 1965 erschöpfte sich in einem einzigen Verwaltungsakt: die Notarstelle Wien-Innere Stadt XXII wurde mit Ablauf des 30. Juni 1965 aufgelassen. Dieser Schritt ist seit über 60 Jahren vollzogen; die Verordnung entfaltet seither keinerlei Rechtswirkung mehr. Sie sollte ersatzlos aus dem Bundesrecht gestrichen werden.

Kategorien

Überholt / gegenstandslos

Belegende Paragraphen

Art. 1 ↗ RIS

Im Sprengel des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen Wien wird mit Ablauf des 30. Juni 1965 die Notarstelle in Wien – Innere Stadt XXII (letzter Amtsinhaber Dr. Carl Mahlknecht) aufgelassen. 19.11.2018 20010392 NOR40209399

KI-Analyse · 2026-07-17 · 2 §§ im Datensatz