Auflassung einer Notarstelle in Wien
· V · BGBl. Nr. 106/1965 · in Kraft seit 1965-05-12
27/02 Notare · Gesamte Fassung im RIS ↗
ABSCHAFFEN
3Freiheitsgewinn (0–100)
Begründung
Diese Verordnung von 1965 erschöpfte sich in einem einzigen Verwaltungsakt: die Notarstelle Wien-Innere Stadt XXII wurde mit Ablauf des 30. Juni 1965 aufgelassen. Dieser Schritt ist seit über 60 Jahren vollzogen; die Verordnung entfaltet seither keinerlei Rechtswirkung mehr. Sie sollte ersatzlos aus dem Bundesrecht gestrichen werden.
Kategorien
Überholt / gegenstandslos
Belegende Paragraphen
Art. 1 ↗ RIS
Im Sprengel des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen Wien wird mit Ablauf des 30. Juni 1965 die Notarstelle in Wien – Innere Stadt XXII (letzter Amtsinhaber Dr. Carl Mahlknecht) aufgelassen. 19.11.2018 20010392 NOR40209399
KI-Analyse · 2026-07-17 · 2 §§ im Datensatz