Auflassung einer Notarstelle in Wien
· V · BGBl. Nr. 137/1964 · in Kraft seit 1964-06-24
27/02 Notare · Gesamte Fassung im RIS ↗
ABSCHAFFEN
3Freiheitsgewinn (0–100)
Begründung
Diese Verordnung von 1964 hat ihre operative Wirkung mit Ablauf des 31. Juli 1964 erschöpft: die Notarstelle Wien-Innere Stadt XXIII wurde damals aufgelassen. Seit über 60 Jahren ist dieser Verwaltungsakt vollständig vollzogen, und die Verordnung regelt heute nichts. Sie ist als gegenstandsloser Rechtsakt ersatzlos zu streichen.
Kategorien
Überholt / gegenstandslos
Belegende Paragraphen
Art. 1 ↗ RIS
Im Sprengel des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen Wien wird mit Ablauf des 31. Juli 1964 die Notarstelle in Wien-Innere Stadt XXIII (letzter Amtsinhaber Dr. Erwin Rasch) aufgelassen. 19.11.2018 20010391 NOR40209397
KI-Analyse · 2026-07-17 · 2 §§ im Datensatz