Errichtung einer 6. Notarstelle in Innsbruck und einer 2. Notarstelle in Feldkirch
· V · BGBl. Nr. 276/1963 · in Kraft seit 1964-07-01
27/01 Rechtsanwälte · Gesamte Fassung im RIS ↗
Begründung
Diese Verordnung aus dem Jahr 1963 richtete eine zusätzliche Notarstelle in Innsbruck und eine in Feldkirch ein, die mit 1. Juli 1964 in Kraft trat. Dieser einmalige Verwaltungsakt ist seit über 60 Jahren vollzogen. Die Notariatsverhältnisse werden heute durch das moderne Notariatsrecht geregelt; diese Errichtungsverordnung hat keine eigenständige operative Wirkung mehr.
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Belegende Paragraphen
§ 1 — § 1. ↗ RIS
§ 1. Im Sprengel des Landesgerichtes Innsbruck wird eine weitere Notarstelle mit dem Amtssitz in Innsbruck errichtet. 19.11.2018 20010390 NOR40209393
§ 2 — § 2. ↗ RIS
§ 2. Im Sprengel des Landesgerichtes Feldkirch wird eine weitere Notarstelle mit dem Amtssitz in Feldkirch errichtet. 19.11.2018 20010390 NOR40209394
§ 3 — § 3. ↗ RIS
§ 3. Diese Verordnung tritt mit 1. Juli 1964 in Kraft. 19.11.2018 20010390 NOR40209395
KI-Analyse · 2026-07-17 · 4 §§ im Datensatz