Verlegung des Amtssitzes der Notarstelle Aflenz nach Kapfenberg
· V · BGBl. Nr. 39/1963 · in Kraft seit 1963-03-02
27/02 Notare · Gesamte Fassung im RIS ↗
ABSCHAFFEN
3Freiheitsgewinn (0–100)
Begründung
Diese Verordnung von 1963 hatte einen einzigen Regelungsgehalt: die Notarstelle Aflenz wurde mit Wirksamkeit vom 1. Juli 1963 nach Kapfenberg verlegt. Dieser Verwaltungsakt wurde vor über 60 Jahren vollzogen und entfaltet seither keinerlei Rechtswirkung mehr. Die Verordnung ist vollständig gegenstandslos und sollte aus dem Rechtsbestand entfernt werden.
Kategorien
Überholt / gegenstandslos
Belegende Paragraphen
Art. 1 ↗ RIS
Im Sprengel des Kreisgerichtes Leoben wird mit Wirksamkeit vom 1. Juli 1963 der Amtssitz der Notarstelle Aflenz nach Kapfenberg verlegt. 19.11.2018 20010388 NOR40209391
KI-Analyse · 2026-07-17 · 2 §§ im Datensatz