Auflassung der Notarstelle Althofen
· V · BGBl. Nr. 134/1962 · in Kraft seit 1962-05-19
27/02 Notare · Gesamte Fassung im RIS ↗
ABSCHAFFEN
3Freiheitsgewinn (0–100)
Begründung
Diese Verordnung von 1962 hat ihre einzige operative Wirkung bereits mit Ablauf des 31. Mai 1962 entfaltet: die Notarstelle Althofen wurde damals aufgelassen. Heute regelt sie absolut nichts mehr – sie ist seit über 60 Jahren vollständig vollzogen. Als gegenstandsloser Rechtsakt gehört sie ersatzlos gestrichen.
Kategorien
Überholt / gegenstandslos
Belegende Paragraphen
Art. 1 ↗ RIS
Im Sprengel des Landesgerichtes Klagenfurt wird mit Ablauf des 31. Mai 1962 die Notarstelle Althofen aufgelassen. 19.11.2018 20010387 NOR40209382
KI-Analyse · 2026-07-17 · 2 §§ im Datensatz