Errichtung einer vierten Notarstelle in Klagenfurt und Verlegung des Amtssitzes der Notarstelle Matzen nach Gänserndorf
· V · BGBl. Nr. 38/1962 · in Kraft seit 1962-02-03
27/02 Notare · Gesamte Fassung im RIS ↗
Begründung
Diese Verordnung aus dem Jahr 1962 richtete eine vierte Notarstelle in Klagenfurt ein (wirksam ab 1. Juni 1962) und verlegte den Amtssitz einer Notarstelle von Matzen nach Gänserndorf. Dieser einmalige Verwaltungsakt ist seit über sechzig Jahren vollzogen; eine fortlaufende operative Wirkung ist nicht erkennbar.
Kategorien
Belegende Paragraphen
§ 1 ↗ RIS
§ 1. Im Sprengel des Landesgerichtes Klagenfurt wird mit Wirksamkeit vom 1. Juni 1962 eine weitere Notarstelle mit dem Amtssitz in Klagenfurt errichtet. 19.11.2018 20010386 NOR40209379
§ 2 ↗ RIS
§ 2. Im Sprengel des Kreisgerichtes Korneuburg wird der Amtssitz der Notarstelle Matzen nach Gänserndorf verlegt. 19.11.2018 20010386 NOR40209380
KI-Analyse · 2026-07-17 · 3 §§ im Datensatz