Errichtung einer Notarstelle in Köflach
· V · BGBl. Nr. 214/1959 · in Kraft seit 1959-10-09
27/02 Notare · Gesamte Fassung im RIS ↗
Begründung
Diese Verordnung von 1959 hatte einen einzigen Zweck: mit Wirksamkeit vom 1. April 1960 eine Notarstelle in Köflach zu errichten. Dieser einmalige Verwaltungsakt wurde vor über 65 Jahren vollständig vollzogen. Die Verordnung regelt seither nichts mehr und ist nur noch ein historischer Eintrag im Rechtsbestand, der ersatzlos gestrichen werden sollte.
Kategorien
Belegende Paragraphen
Art. 1 ↗ RIS
Auf Grund des § 9 der Notariatsordnung vom 25. Juli 1871, RGBl. Nr. 75, wird mit Wirksamkeit vom 1. April 1960 eine weitere Notarstelle im Sprengel des Landesgerichtes für Zivilrechtsachen Graz mit dem Amtssitz in Köflach errichtet. RGBl. Nr. 75/1871 19.11.2018 20010385 NOR40209377
KI-Analyse · 2026-07-17 · 2 §§ im Datensatz