Deregulierung, aber richtig

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Errichtung je einer weiteren Notarstelle in Linz und Vöcklabruck

· V · BGBl. Nr. 54/1951 · in Kraft seit 1951-03-11

27/02 Notare · Gesamte Fassung im RIS ↗

BEIBEHALTEN
5Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Diese Verordnung aus dem Jahr 1951 errichtete je eine weitere Notarstelle in Linz und Vöcklabruck und bildet deren fortdauernde Rechtsgrundlage. Notare nehmen öffentliche Beurkundungsaufgaben wahr, die Eigentumsrechte und Verträge absichern. Der Bestand der seit Jahrzehnten bestehenden Stellen ist beizubehalten.

Kategorien

Belegende Paragraphen

§ 0 ↗ RIS

Verordnung des Bundesministeriums für Justiz vom 5. Februar 1951 über die Errichtung je einer weiteren Notarstelle in Linz und Vöcklabruck. StF: BGBl. Nr. 54/1951 e-rk3 19.11.2018 20010383 NOR40209372

Art. 1 ↗ RIS

Auf Grund des § 9 der Notariatsordnung vom 25. Juli 1871, RGBl. Nr. 75, wird je eine weitere Notarstelle im Sprengel des Landesgerichtes Linz mit dem Amtssitz in der Stadt Linz und im Sprengel des Kreisgerichtes Wels mit dem Amtssitz in Vöcklabruck errichtet. RGBl. Nr. 75/1871 19.11.2018 20010383 NOR40209373

KI-Analyse · 2026-07-17 · 2 §§ im Datensatz