Deregulierung, aber richtig

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Errichtung einer 5. Notarstelle in der Stadt Salzburg

· V · BGBl. Nr. 69/1948 · in Kraft seit 1948-04-20

27/02 Notare · Gesamte Fassung im RIS ↗

BEIBEHALTEN
5Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Diese Verordnung aus dem Jahr 1948 errichtete die 5. Notarstelle in der Stadt Salzburg und ist deren fortwährende Rechtsgrundlage. Notare üben eine staatlich anerkannte Beurkundungsfunktion aus, die Rechtssicherheit bei Eigentumsübertragungen und Verträgen schafft. Der Bestand der seit Jahrzehnten bestehenden Stelle ist beizubehalten.

Kategorien

Belegende Paragraphen

§ 0 ↗ RIS

Verordnung des Bundesministeriums für Justiz vom 10. März 1948 über die Errichtung einer 5. Notarstelle in der Stadt Salzburg. StF: BGBl. Nr. 69/1948 e-rk3 19.11.2018 20010382 NOR40209370

Art. 1 ↗ RIS

Auf Grund des § 9 der Notariatsordnung vom 25. Juli 1871, R. G. Bl. Nr. 75, wird im Sprengel des Landesgerichtes Salzburg eine 5. Notarstelle mit dem Amtssitz in der Stadt Salzburg errichtet. RGBl. Nr. 75/1871 19.11.2018 20010382 NOR40209371

KI-Analyse · 2026-07-17 · 2 §§ im Datensatz