Deregulierung, aber richtig

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Errichtung einer zweiten Notarstelle in Bregenz

· V · BGBl. Nr. 89/1947 · in Kraft seit 1947-05-29

27/02 Notare · Gesamte Fassung im RIS ↗

BEIBEHALTEN
5Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Diese Verordnung aus dem Jahr 1947 errichtete eine zweite Notarstelle in Bregenz und bildet deren fortdauernde rechtliche Grundlage. Notare nehmen in Österreich eine öffentliche Beurkundungsfunktion wahr, die dem Schutz von Eigentumsrechten und Verträgen dient. Der Bestand der seit Jahrzehnten bestehenden Stelle ist beizubehalten.

Kategorien

Belegende Paragraphen

§ 0 ↗ RIS

Verordnung des Bundesministeriums für Justiz vom 8. März 1947 über die Errichtung einer zweiten Notarstelle in Bregenz. StF: BGBl. Nr. 89/1947 e-rk3 19.11.2018 20010381 NOR40209368

Art. 1 ↗ RIS

Auf Grund des § 9 der Notariatsordnung (Gesetz vom 25. Juli 1871, R. G. Bl. Nr. 75) wird im Sprengel des Landesgerichtes Feldkirch eine zweite Notarstelle in Bregenz errichtet. RGBl. Nr. 75/1871 19.11.2018 20010381 NOR40209369

KI-Analyse · 2026-07-17 · 2 §§ im Datensatz