Deregulierung, aber richtig

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Personenkraftwagen-Verbraucherinformationsverordnung 2018

Pkw-VIV 2018 · V · BGBl. II Nr. 279/2018 · in Kraft seit 2018-11-15

83 Natur-, Umwelt- und Klimaschutz · Gesamte Fassung im RIS ↗

BEIBEHALTEN
30Freiheitsgewinn (0–100)
EU-gebunden. Umsetzung der Richtlinie 1999/94/EG über Verbraucherinformationen zu Kraftstoffverbrauch und CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen (CELEX 31999L0094) sowie der Richtlinien 2003/73/EG und 2014/94/EU.

Begründung

Die Verordnung verpflichtet Händler, beim Verkauf neuer Autos Kraftstoffverbrauch und CO2-Ausstoß auszuweisen. Das gibt Käufern eine ehrliche Vergleichsgrundlage und behebt eine echte Informationslücke. Sie setzt eine EU-Richtlinie um; ein nationales Übermaß ist nicht erkennbar.

Kategorien

EU-vorgegeben

Belegende Paragraphen

§ 1 — Anwendungsbereich ↗ RIS

Anwendungsbereich § 1. Diese Verordnung regelt: 20.08.2021 20010377 NOR40237442

§ 3 — Hinweis auf Kraftstoffverbrauch bzw. Stromverbrauch und CO2-Emissionen ↗ RIS

Hinweis auf Kraftstoffverbrauch bzw. Stromverbrauch und CO2-Emissionen § 3. (1) Die Größe des Hinweises gemäß § 4 Pkw-VIG beträgt 297 mm × 210 mm (DIN A4). Der Hinweis ist grundsätzlich in Hochformat und Farbdruck zu erstellen. Sollte einem Händler die Herstellung des Hinweises in Farbdruck auf Grund seiner EDV-Ausstattung nicht möglich sein und sind auch die anderen Händlerangaben am Personenkraftwagen in Schwarz-Weiß gedruckt, so kann auch für den Hinweis Schwarzweißdruck verwendet werden. (2) Der Hinweis hat folgende Angaben zu umfassen: (3) Die graphische Darstellung des Hinweises hat gemäß Anhang zu erfolgen. Der Hinweis hat folgende Angaben zu enthalten: offizieller Kraftstoffverbrauch und CO2-Emissionen sowie das der jeweiligen Kraftstoffart entsprechend der ÖNORM EN 16942; „Kraftstoffe – Identifizierung der Fahrzeug-Kompatibilität – Graphische Darstellung zur Verbraucherinformation“, ausgegeben am 15. November 2016 (erhältlich beim Austrian Standards Institute/Österreichischen Normungsinstitut, Heinestraße 38, 1021 Wien), zugeordnete geometrische Symbol. 20.08.2021 20010377 NOR40237444

KI-Analyse · 2026-06-27 · 12 §§ im Datensatz