Festsetzung der Anfangstermine für die Fristen, nach deren Ablauf die Bundesentschädigungskommission angerufen werden kann
· V · BGBl. Nr. 162/1961 · in Kraft seit 1961-07-01
13/02 Vermögensrechtliche Kriegsfolgen · Gesamte Fassung im RIS ↗
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