Deregulierung, aber richtig

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Festsetzung der Anfangstermine für die Fristen, nach deren Ablauf die Bundesentschädigungskommission angerufen werden kann

· V · BGBl. Nr. 162/1960 · in Kraft seit 1960-08-02

13/02 Vermögensrechtliche Kriegsfolgen · Gesamte Fassung im RIS ↗

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