Verlängerung von Prioritätsfristen zugunsten der Staatsangehörigen der Republik Frankreich
· K · BGBl. Nr. 58/1954 · in Kraft seit 1954-04-09
26/03 Patentrecht · Gesamte Fassung im RIS ↗
Begründung
Diese Kundmachung aus dem Jahr 1954 verlängerte kriegsbedingt die Prioritätsfristen für französische Staatsangehörige bei Patentanmeldungen. Das Patentschutz-Überleitungsgesetz 1950 ist längst durch modernes Patentrecht abgelöst, die verlängerten Fristen seit Jahrzehnten abgelaufen. Das Dokument hat keine operative Wirkung mehr und ist ersatzlos zu streichen.
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Belegende Paragraphen
§ 0 ↗ RIS
Kundmachung des Bundesministeriums für Handel und Wiederaufbau vom 10. März 1954, betreffend die Verlängerung von Prioritätsfristen zugunsten der Staatsangehörigen der Republik Frankreich. StF: BGBl. Nr. 58/1954 Auf Grund des § 13 Abs. 4 des Patentschutz-Überleitungsgesetzes 1950, BGBl. Nr. 128, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 82/1953, wird festgestellt, daß die Prioritätsfristen des § 13 Abs. 1 des Patentschutz-Überleitungsgesetzes 1950 zugunsten der Staatsangehörigen der Republik Frankreich bis 31. Dezember 1953 verlängert sind. BGBl. Nr. 128/1950 25.10.2018 20010354 NOR40208646
KI-Analyse · 2026-07-17 · 1 §§ im Datensatz