Deregulierung, aber richtig

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Verlängerung von Prioritätsfristen zugunsten der Staatsangehörigen des Commonwealth von Australien

· K · BGBl. Nr. 138/1950 · in Kraft seit 1950-07-30

26/03 Patentrecht · Gesamte Fassung im RIS ↗

ABSCHAFFEN
5Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Diese Kundmachung aus dem Jahr 1950 verlängerte kriegsbedingt die Prioritätsfristen für australische Staatsangehörige bei Patent- und Markenanmeldungen. Das Patentschutz-Überleitungsgesetz von 1947 ist längst durch modernes Recht ersetzt, die verlängerten Fristen seit Jahrzehnten abgelaufen. Das Dokument ist vollständig gegenstandslos.

Kategorien

Überholt / gegenstandslosDurch anderes Recht ersetzt

Belegende Paragraphen

§ 0 ↗ RIS

Kundmachung des Bundesministeriums für Handel und Wiederaufbau vom 25. Mai 1950, betreffend die Verlängerung von Prioritätsfristen zugunsten der Staatsangehörigen des Commonwealth von Australien. StF: BGBl. Nr. 138/1950 Auf Grund des § 13 Abs. 4 des Patentschutz-Überleitungsgesetzes vom 9. Mai 1947, BGBl. Nr. 123, und des § 10 Abs. 4 des Markenschutz-Überleitungsgesetzes vom 9. Mai 1947, BGBl. Nr. 125, wird festgestellt, daß die Prioritätsfristen des § 13 Abs. 1 des Patent-ÜG. und des § 10 Abs. 1 des Marken-ÜG. zugunsten der Staatsangehörigen des Commonwealth von Australien verlängert sind. BGBl. Nr. 123/1947, BGBl. Nr. 125/1947 25.10.2018 20010351 NOR40208643

KI-Analyse · 2026-07-17 · 1 §§ im Datensatz