Verlängerung von Prioritätsfristen zugunsten der Staatsangehörigen des Königreiches Griechenland
· K · BGBl. Nr. 127/1949 · in Kraft seit 1949-06-26
26/03 Patentrecht · Gesamte Fassung im RIS ↗
Begründung
Diese Kundmachung aus dem Jahr 1949 verlängerte kriegsbedingt die Prioritätsfristen für griechische Staatsangehörige bei Patent- und Markenanmeldungen. Das zugrundeliegende Patentschutz-Überleitungsgesetz von 1947 ist längst durch modernes Recht abgelöst, die verlängerten Fristen seit Jahrzehnten abgelaufen. Das Dokument hat keine operative Wirkung mehr.
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Belegende Paragraphen
§ 0 ↗ RIS
Kundmachung des Bundesministeriums für Handel und Wiederaufbau vom 28. April 1949, betreffend die Verlängerung von Prioritätsfristen zugunsten der Staatsangehörigen des Königreiches Griechenland. StF: BGBl. Nr. 127/1949 Auf Grund des § 13, Abs. (4), des Patentschutz-Überleitungsgesetzes vom 9. Mai 1947, B. G. Bl. Nr. 123, und des § 10, Abs. (4), des Markenschutz-Überleitungsgesetzes vom 9. Mai 1947, B. G. Bl. Nr. 125, wird festgestellt, daß die Prioritätsfristen des § 13, Abs. (1), des Patent-ÜG. und des § 10, Abs. (1), des Marken-ÜG. zugunsten der Staatsangehörigen des Königreiches Griechenland verlängert sind. BGBl. Nr. 123/1947, BGBl. Nr. 125/1947 25.10.2018 20010350 NOR40208642
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