Verlängerung von Prioritätsfristen zugunsten der Staatsangehörigen des Königreiches Dänemark
· K · BGBl. Nr. 191/1948 · in Kraft seit 1948-09-21
26/03 Patentrecht · Gesamte Fassung im RIS ↗
Begründung
Diese Kundmachung aus dem Jahr 1948 verlängerte kriegsbedingt die Prioritätsfristen für dänische Staatsangehörige bei Patent- und Markenanmeldungen. Das zugrundeliegende Patentschutz-Überleitungsgesetz von 1947 ist längst durch modernes Patent- und Markenrecht ersetzt, die verlängerten Fristen seit Jahrzehnten abgelaufen. Das Dokument ist vollständig gegenstandslos.
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Belegende Paragraphen
§ 0 ↗ RIS
Kundmachung des Bundesministeriums für Handel und Wiederaufbau vom 3. August 1948, betreffend die Verlängerung von Prioritätsfristen zugunsten der Staatsangehörigen des Königreiches Dänemark. StF: BGBl. Nr. 191/1948 Auf Grund des § 13, Abs. (4), des Patentschutz-Überleitungsgesetzes vom 9. Mai 1947, B. G. Bl. Nr. 123, und des § 10, Abs. (4), des Markenschutz-Überleitungsgesetzes vom 9. Mai 1947, B. G. Bl. Nr. 125, wird festgestellt, daß die Prioritätsfristen des § 13, Abs. (1), des Patent-ÜG. und des § 10, Abs. (1), des Marken-ÜG. zugunsten der Staatsangehörigen des Königreiches Dänemark verlängert sind. BGBl. Nr. 123/1947, BGBl. Nr. 125/1947 25.10.2018 20010349 NOR40208641
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