Verlängerung von Prioritätsfristen zu Gunsten der Staatsangehörigen des Königreiches Belgien
· K · BGBl. Nr. 64/1948 · in Kraft seit 1948-04-15
26/03 Patentrecht · Gesamte Fassung im RIS ↗
Begründung
Diese Kundmachung aus dem Jahr 1948 verlängerte kriegsbedingt die Prioritätsfristen für belgische Staatsangehörige bei Patent- und Markenanmeldungen. Das zugrunde liegende Patentschutz-Überleitungsgesetz von 1947 ist längst durch modernes Recht abgelöst, die verlängerten Fristen seit Jahrzehnten abgelaufen. Das Dokument ist vollständig gegenstandslos.
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Belegende Paragraphen
§ 0 ↗ RIS
Kundmachung des Bundesministeriums für Handel und Wiederaufbau vom 17. Februar 1948, betreffend die Verlängerung von Prioritätsfristen zu Gunsten der Staatsangehörigen des Königreiches Belgien. StF: BGBl. Nr. 64/1948 Auf Grund des § 13, Abs. (4), des Patentschutz-Überleitungsgesetzes vom 9. Mai 1947, B. G. Bl. Nr. 123, und des § 10, Abs. (4), des Markenschutz-Überleitungsgesetzes vom 9. Mai 1947, B. G. Bl. Nr. 125, wird festgestellt, daß die Prioritätsfristen des § 13, Abs. (1), des Patent-ÜG., und des § 10, Abs. (1), des Marken-ÜG., zu Gunsten der Staatsangehörigen des Königreiches Belgien verlängert sind. BGBl. Nr. 123/1947, BGBl. Nr. 125/1947 25.10.2018 20010347 NOR40208639
KI-Analyse · 2026-07-17 · 1 §§ im Datensatz