Deregulierung, aber richtig

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Verlängerung von Prioritätsfristen zugunsten der Staatsangehörigen der Schweizerischen Eidgenossenschaft

· K · BGBl. Nr. 24/1948 · in Kraft seit 1948-01-21

26/03 Patentrecht · Gesamte Fassung im RIS ↗

ABSCHAFFEN
5Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Diese Kundmachung aus dem Jahr 1948 verlängerte kriegsbedingt die Prioritätsfristen für Schweizer Staatsangehörige bei Patent- und Markenanmeldungen auf Basis des Patentschutz-Überleitungsgesetzes von 1947. Die verlängerten Fristen sind seit Jahrzehnten abgelaufen, das Überleitungsgesetz wurde durch modernes Recht ersetzt. Das Dokument ist vollständig gegenstandslos.

Kategorien

Überholt / gegenstandslosDurch anderes Recht ersetzt

Belegende Paragraphen

§ 0 ↗ RIS

Kundmachung des Bundesministeriums für Handel und Wiederaufbau vom 26. November 1947, betreffend die Verlängerung von Prioritätsfristen zugunsten der Staatsangehörigen der Schweizerischen Eidgenossenschaft. StF: BGBl. Nr. 24/1948 Auf Grund des § 13, Abs. (4), des Patentschutz-Überleitungsgesetzes vom 9. Mai 1947, B. G. Bl. Nr. 123, und des § 10, Abs. (4), des Markenschutz-Überleitungsgesetzes vom 9. Mai 1947, B. G. Bl. Nr. 125, wird festgestellt, daß die Prioritätsfristen des § 13, Abs. (1), des Patent-Üb. und des § 10, Abs. (1), des Marken-Üb., zugunsten der Staatsangehörigen der Schweizerischen Eidgenossenschaft verlängert sind. BGBl. Nr. 123/1947, BGBl. Nr. 125/1947 25.10.2018 20010345 NOR40208637

KI-Analyse · 2026-07-17 · 1 §§ im Datensatz