Genehmigung des Bundesrechnungsabschlusses für das Jahr 2017
· BG · BGBl. I Nr. 68/2018 · in Kraft seit 2018-10-09
31/01 Allgemeines Haushaltsrecht, Bundesbudget · Gesamte Fassung im RIS ↗
Begründung
Dieses Bundesgesetz genehmigte den Bundesrechnungsabschluss für das Jahr 2017 — eine einmalige parlamentarische Kontrollhandlung, die mit ihrer Beschlussfassung vollständig erledigt war. Der Vorgang ist über acht Jahre abgeschlossen; das Gesetz hat keinerlei fortdauernde Regelungswirkung. Eine Streichung aus dem Rechtsbestand ist problemlos.
Kategorien
Belegende Paragraphen
Art. 1 ↗ RIS
Dem vom Rechnungshof dem Nationalrat vorgelegten Bundesrechnungsabschluss für das Jahr 2017 wird die Genehmigung erteilt. 10.10.2018 20010336 NOR40208469
§ 0 ↗ RIS
Bundesgesetz über die Genehmigung des Bundesrechnungsabschlusses für das Jahr 2017 StF: BGBl. I Nr. 68/2018 (NR: GP XXVI AB 259 S. 39.) Der Nationalrat hat beschlossen: 10.10.2018 20010336 NOR40208470
KI-Analyse · 2026-07-17 · 2 §§ im Datensatz