Deregulierung, aber richtig

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Markenschutz-Überleitungsgesetz 1953

Marken-ÜG. 1953 · BG · BGBl. Nr. 38/1953 · in Kraft seit 1953-04-19

26/02 Marken- und Musterschutz · Gesamte Fassung im RIS ↗

ABSCHAFFEN
3Freiheitsgewinn
50%Konfidenz

Begründung

Das Markenschutz-Überleitungsgesetz 1953 setzte nach dem Krieg österreichisches Markenrecht wieder in Kraft. Diese Überleitung ist erledigt; maßgeblich ist das heutige Markenschutzgesetz. Bereinigen.

Kategorien

Überholt / gegenstandslosDurch anderes Recht ersetzt

Belegende Paragraphen

§ 1 — I. ABSCHNITT. ↗ RIS

I. ABSCHNITT. Wiederinkraftsetzung österreichischer Rechtsvorschriften. § 1. (1) Die Bestimmungen des Markenschutzgesetzes und der damit zusammenhängenden Vorschriften, die nach dem 12. März 1938 abgeändert oder aufgehoben worden sind, sind in der Fassung vom 13. März 1938 durch das Bundesgesetz vom 9. Mai 1947, BGBl. Nr. 125, mit Wirksamkeit vom 19. Juli 1947 neuerlich in Geltung gesetzt worden. (2) Insoweit gelten daher seit diesem Zeitpunkt für den Bereich des Markenschutzrechtes mit den im § 3 angeführten Änderungen insbesondere: 03.10.2018 20010323 NOR40208205

Analyse: claude-opus-4-8 (in-session) · Rubrik v2 · 2026-06-05 · 24 §§ im Datensatz