Deregulierung, aber richtig

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Übertragung des Betriebs und der Weiterentwicklung eines Internetserviceportals für Bürgerinnen und Bürger an die Bundesrechenzentrum GmbH

· V · BGBl. II Nr. 256/2018 · in Kraft seit 2018-09-25

14/01 Verwaltungsorganisation · Gesamte Fassung im RIS ↗

BEIBEHALTEN
5Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Diese Verordnung überträgt der Bundesrechenzentrum GmbH den laufenden Betrieb und die Weiterentwicklung des Bürgerserviceportals sowie bestimmter Steuer-IT-Systeme. Ohne diese ausdrückliche Rechtsgrundlage hätte die BRZ GmbH keine spezifische gesetzliche Ermächtigung für den Betrieb dieser konkreten Systeme. Die Verordnung hat daher weiterhin operative Bedeutung als Grundlage für den laufenden Betrieb.

Kategorien

Belegende Paragraphen

§ 1 — Betrieb und Weiterentwicklung eines Internetserviceportals für Bürgerinnen und Bürger (Bürgerserviceportal) ↗ RIS

Betrieb und Weiterentwicklung eines Internetserviceportals für Bürgerinnen und Bürger (Bürgerserviceportal) § 1. Die Bundesrechenzentrum GmbH wird mit dem Betrieb und der Weiterentwicklung des Internetserviceportals für Bürgerinnen und Bürger (Bürgerserviceportal) gemäß § 1 Abs. 2 Bundesgesetz über die Einrichtung und den Betrieb eines Unternehmensserviceportals (Unternehmensserviceportalgesetz – USPG), BGBl. I Nr. 52/2009 idF BGBl. I Nr. 32/2018, betraut. 25.09.2018 20010318 NOR40208139

§ 2 — Betrieb und Weiterentwicklung von IT-Verfahren, die bisher zum Wirkungsbereich der Steuer- und Zollverwaltung gehört haben ↗ RIS

Betrieb und Weiterentwicklung von IT-Verfahren, die bisher zum Wirkungsbereich der Steuer- und Zollverwaltung gehört haben § 2. Die Bundesrechenzentrum GmbH wird mit dem Betrieb und der Weiterentwicklung jener IT-Verfahren betraut, die bisher von der Bundesrechenzentrum GmbH betrieben und weiterentwickelt wurden und zum Wirkungsbereich der Steuer- und Zollverwaltung gehört haben und durch die Änderung des Bundesministeriengesetzes 1986, BGBl. Nr. 76/1986 idF BGBl. I Nr. 164/2017, nunmehr zum Wirkungsbereich des Bundesministeriums für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort gehören. Das sind: Steuerverwaltung, Projektmanagement, Meldeinfrastruktur, Prüfungscontrolling 25.09.2018 20010318 NOR40208140

KI-Analyse · 2026-07-17 · 3 §§ im Datensatz