Section Control-Messstreckenverordnung Gräberntunnel II
· V · BGBl. II Nr. 244/2018 · in Kraft seit 2018-09-14
90/01 Straßenverkehrsrecht · Gesamte Fassung im RIS ↗
Begründung
Diese Verordnung regelt die Geschwindigkeitsüberwachung im Gräberntunnel ausdrücklich nur für Situationen mit Gegenverkehrsführung auf der Richtungsfahrbahn Wien – eine temporäre Bausituation aus dem Jahr 2018. Da diese Bauphase auf der A 2 längst abgeschlossen ist, hat die Verordnung keine operative Wirkung mehr.
Kategorien
Belegende Paragraphen
§ 1 ↗ RIS
§ 1. Als Wegstrecken, auf denen die Einhaltung der erlaubten Höchstgeschwindigkeit mit einer bildgebenden technischen Einrichtung, mit der die durchschnittliche Fahrgeschwindigkeit eines Fahrzeugs auf dieser Wegstrecke gemessen wird, zu überwachen ist (Messstrecken), werden – bei Führung des Verkehrs im Gegenverkehr auf der Richtungsfahrbahn Wien – folgende Abschnitte der A 2 Süd Autobahn festgelegt: 13.09.2018 20010309 NOR40207633
§ 3 ↗ RIS
§ 3. Die Section Control-Messstreckenverordnung Gräberntunnel I, BGBl. II Nr. 303/2017, wird aufgehoben. 13.09.2018 20010309 NOR40207635
KI-Analyse · 2026-07-17 · 4 §§ im Datensatz