Protokoll von Nagoya über den Zugang zu genetischen Ressourcen zum Übereinkommen über die biologische Vielfalt
· Vertrag – Multilateral · BGBl. III Nr. 135/2018 · in Kraft seit 2021-10-08
89/07 Umweltschutz · Gesamte Fassung im RIS ↗
Begründung
Nagoya-Protokoll ueber den Zugang zu genetischen Ressourcen und den Vorteilsausgleich; internationaler Umweltvertrag, dessen Zugangs- und Meldepflichten einen begrenzten, sachlich gerechtfertigten Aufwand bewirken.
Kategorien
Belegende Paragraphen
Art. 1 — Ziel ↗ RIS
Artikel 1 Ziel Ziel dieses Protokolls ist die ausgewogene und gerechte Aufteilung der sich aus der Nutzung der genetischen Ressourcen ergebenden Vorteile, insbesondere durch angemessenen Zugang zu genetischen Ressourcen und angemessene Weitergabe der einschlägigen Technologien unter Berücksichtigung aller Rechte an diesen Ressourcen und Technologien sowie durch angemessene Finanzierung, um so zur Erhaltung der biologischen Vielfalt und zur nachhaltigen Nutzung ihrer Bestandteile beizutragen. 13.09.2018 20010305 NOR40207535
KI-Analyse · 2026-07-20 · 38 §§ im Datensatz