Deregulierung, aber richtig

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Bundesvergabegesetz Konzessionen 2018

BVergGKonz 2018 · BG · BGBl. I Nr. 65/2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 8/2026 · in Kraft seit 2026-03-01

97 Öffentliches Auftragswesen · Gesamte Fassung im RIS ↗

BEIBEHALTEN
30Freiheitsgewinn (0–100)
EU-gebunden. Setzt die EU-Konzessionsvergaberichtlinie (2014/23/EU) um; Gold-Plating liegt vor allem im nationalen Unterschwellenbereich unterhalb des EU-Schwellenwerts und in den über die Richtlinie hinausgehenden Dokumentations- und Bekanntmachungspflichten.

Begründung

Dieses Gesetz zwingt öffentliche Auftraggeber, Konzessionen transparent und im Wettbewerb zu vergeben, statt sie unter der Hand an Bekannte zu geben. Es diszipliniert also den Staat und öffnet Märkte, statt Bürger oder Unternehmen einzuschränken, und setzt zugleich verbindliches EU-Recht um. Der Kern bleibt daher erhalten. Verschlanken ließe sich das national aufgesattelte Regime für kleine Konzessionen unter dem EU-Schwellenwert.

Kategorien

EU-vorgegeben

Belegende Paragraphen

§ 1 — 1. Teil ↗ RIS

1. Teil Verfahren zur Vergabe von Konzessionsverträgen 1. Hauptstück Regelungsgegenstand und Begriffsbestimmungen Regelungsgegenstand § 1. Dieses Bundesgesetz regelt insbesondere Baukonzession 05.09.2018 20010294 NOR40206560

§ 2 — Begriffsbestimmungen ↗ RIS

Begriffsbestimmungen § 2. Im Geltungsbereich dieses Bundesgesetzes sind folgende Begriffsbestimmungen maßgebend: Konstruktionsverfahren, Poduktionsmethode, Tiefbauarbeit, Produktionsverfahren, Bauverfahren, Baukonzession, Bauleistung, Umweltstufe, Versuchsmethode, Arbeitsgemeinschaft, Verwaltungsorgan, Leitungsorgan 27.02.2026 20010294 NOR40275969

KI-Analyse · 2026-07-20 · 134 §§ im Datensatz