Frauenförderungsplan BMEIA
· V · BGBl. II Nr. 217/2018 · in Kraft seit 2018-09-01
63/08 Sonstiges Allgemeines Dienst- und Besoldungsrecht · Gesamte Fassung im RIS ↗
Begründung
Diese Verordnung schreibt fest, dass im Außenministerium bei gleicher Eignung Frauen bevorzugt aufgenommen und befördert werden. Eine Auswahl nach Geschlecht statt allein nach Eignung greift in die Einstellungsfreiheit ein und benachteiligt einzelne Bewerber. Die konkreten Zielzahlen liefen bis 2021 und sind damit überholt. Der berechtigte Kern (Schutz vor Belästigung, diskriminierungsfreie Verfahren) ist bereits durch das Gleichbehandlungsgesetz abgedeckt; die starre Bevorzugungsregel und die veralteten Quoten gehören gestrichen.
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Belegende Paragraphen
Anl. 1 ↗ RIS
Anlage 1 Zielvorgaben zur Erhöhung des Frauenanteils in bestimmten Besoldungs-, Verwendungs- und Entlohnungsgruppen bzw. Entlohnungsschemata bis 2021 BMEIA: Stand 1. Jänner 2018 Besoldungs/Verwendungs/ Entlohnungsgruppe/schema Männer Frauen Gesamt Frauenanteil in % A1/A, v1/a 272 161 433 37,2% Gesamt Anm. zu Anlage 1: Der durchschnittliche Frauenanteil in den übrigen Besoldungsgruppen, Entlohnungsschemata, Verwendungs- und Entlohnungsgruppen beträgt wie folgt:A2/B/v2/b: 43,4%, A3-A7/v3-v5/h3-h5: 62,3%, ADV: 31,8% Höchste besold.rechtl. Einstufungen u. Vergleichbare Frauenanteil ZIEL 2021 Frauenanteil ZIEL 2019 A1/7-9 35% 26% A1/4-6 40% 35% A2/5-8 44% 42% A3/2-5 55% 55% Besoldungsgruppe, Verwendungsgruppe 31.08.2018 20010293 NOR40206556
Anl. 2 ↗ RIS
Anlage 2 Anteil der Frauen an Funktionen im Bundesministerium für Europa, Integration und Äußeres(einschließlich Vertretungsbehörden im Ausland; exkl. Dienstfreistellungen, Karenzierungen, Dienstzuteilungen (Ressorts), FD, SV, EU-Poolisten und VwP); BMEIA: Stand 1. Jänner 2018 Arbeitsplätze bewertet n. Funktionstionsgruppen (Grundeinstufung) Männer Frauen Gesamt Frauenanteil in % FrauenanteilZIEL 2021 Der höhere auswärtige Dienst A1/9, v1/7 5 0 5 0,00 35% A1/8, v1/6 9 5 14 35,71 A1/7, v1/5 22 11 33 33,33 36 16 52 30,77 A1/6, v1/4 35 22 57 38,60 40% A1/5, v1/4 36 23 59 38,98 A1/4, v1/3 64 26 90 28,89 135 71 206 34,47 A1/3, v1/3 79 44 123 35,77 A1/2, v1/2 7 12 19 63,16 A1/GL, v1/1 15 13 28 46,43 101 69 170 40,59 Zwischensumme 272 156 428 36,45 Der gehobene auswärtige Dienst und ADV-Sonderverträge A2/8 0 0 0 0,00 44% A2/7, v2/5 6 4 10 40,00 A2/6, v2/4 51 25 76 32,89 A2/5, v2/4 48 34 82 41,46 ADV 15 7 22 31,82 120 70 190 36,84 A2/4, v2/3 12 19 31 61,29 A2/3, v2/3 10 11 21 52,38 A2/2, v2/2 1 5 6 83,33 A2/GL, v2/1 0 0 0 0,00 23 35 58 60,34 Zwischensumme 143 105 248 42,34 Der Fachdienst, qualifizierter mittlerer Dienst, Hilfsdienst und Lehrlinge A3/5, v3/4 5 11 16 68,75 55% A3/4, A3/3, v3
§ 4 — Vorrangige Aufnahme ↗ RIS
Vorrangige Aufnahme § 4. (1) In allen jenen Besoldungsgruppen, Entlohnungsschemata, Verwendungs- und Entlohnungsgruppen, in denen der Anteil der Frauen an der Gesamtzahl der dauernd Beschäftigten weniger als die von § 11 Abs. 2 B-GlBG vorgesehenen 50% (Unterrepräsentation) beträgt, werden Bewerberinnen, die sich im Zuge der in § 13 des Bundesgesetzes über Aufgaben und Organisation des Auswärtigen Dienstes – Statut, BGBl. I Nr. 129/1999 (Statut), vorgesehenen Auswahlverfahren für die zu besetzenden Planstellen gleich geeignet erweisen wie die bestgeeigneten Mitbewerber vorrangig aufgenommen. (2) Verbindliche Zielvorgaben in diesem Zusammenhang sind der Anlage 1 zu entnehmen. Verwendungsgruppe 31.08.2018 20010293 NOR40206535
§ 5 — Vorrang bei der Besetzung von hervorgehobenen Verwendungen (Funktionen) ↗ RIS
Vorrang bei der Besetzung von hervorgehobenen Verwendungen (Funktionen) § 5. (1) Bewerberinnen, die für eine angestrebte Funktion gleich geeignet sind wie der bestgeeignete Mitbewerber, werden vorrangig ernannt oder bestellt, wenn der Anteil der von Frauen besetzten Arbeitsplätze an der Gesamtzahl der einer bestimmten Funktionsgruppe zugeordneten Arbeitsplätze weniger als die von § 11 Abs. 2 B-GlBG vorgesehenen 50% beträgt. (2) Verbindliche Zielvorgaben für die Besetzung von Funktionen sind der Anlage 2 zu entnehmen. 31.08.2018 20010293 NOR40206536
KI-Analyse · 2026-06-12 · 28 §§ im Datensatz