Protokoll zum Europa-Mittelmeer-Assoziationsabkommen zwischen der EU und ihren Mitgliedstaaten
· Vertrag – Multilateral · BGBl. III Nr. 134/2018 · in Kraft seit 2018-08-01
59/04 EU - EWR · Gesamte Fassung im RIS ↗
Begründung
Dieses Protokoll ist Bestandteil der internationalen Vertragspflichten Österreichs als EU-Mitgliedstaat und wurde vom EU-Rat stellvertretend für alle Mitgliedstaaten abgeschlossen. Es passte das bestehende Assoziierungsabkommen mit dem Libanon an den EU-Beitritt Kroatiens an und bleibt dauerhafter Rechtsgrund für die damit angepassten bilateralen Beziehungen. Ein einseitiger österreichischer Ausstieg ist nicht möglich.
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Belegende Paragraphen
§ 0 ↗ RIS
Protokoll zum Europa-Mittelmeer-Assoziationsabkommen *1) zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Libanesischen Republik andererseits anlässlich des Beitritts der Republik Kroatien zur Europäischen Union StF: BGBl. III Nr. 134/2018 Der Rat der Europäischen Union hat gemäß Art. 6 Abs. 2 der Akte zum Beitrittsvertrag 2011 (BGBl. III Nr. 171/2013) im Namen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union den nachstehenden Staatsvertrag abgeschlossen, bei dem daher auch die Republik Österreich Vertragspartei ist: _____________________________ *1 Kundgemacht in BGBl. III Nr. 112/2006. Nach Mitteilung des Generalsekretärs des Rates der Europäischen Union ist das Protokoll gemäß dessen Art. 7 mit 1. August 2018 in Kraft getreten. Das Protokoll wurde im Amtsblatt der Europäischen Union, ABl. Nr. L 144 vom 01.06.2016 S. 3, veröffentlicht. Auf Grund des § 5 Abs. 2 des Bundesgesetzblattgesetzes – BGBlG, BGBl. I Nr. 100/2003 idgF, werden die authentischen Sprachfassungen des Protokolls durch Auflage im Bundesministerium für Europa, Integration und Äußeres kundgemacht. 30.08.2018 20010291 NOR40206452
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