Zweites Bundesrechtsbereinigungsgesetz
2. BRBG · BG · BGBl. I Nr. 61/2018 · in Kraft seit 2019-01-01
15 Unabhängigkeitserklärung, Rechtsüberleitung, ÜR, Rechtsbereinigung · Gesamte Fassung im RIS ↗
BEIBEHALTEN
2Freiheitsgewinn
40%Konfidenz
Begründung
Dies ist das Zweite Bundesrechtsbereinigungsgesetz selbst, mit dem 2018 tausende veraltete Gesetze aufgehoben wurden. Es ist genau die Methode, die dieses Projekt verfolgt; seine Aufhebungswirkung bleibt. Bleibt.
Kategorien
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Belegende Paragraphen
§ 1 — Anwendungsbereich ↗ RIS
Anwendungsbereich § 1. (1) Dieses Bundesgesetz ist anzuwenden auf (2) Vom Anwendungsbereich dieses Bundesgesetzes jedenfalls ausgenommen sind 20.08.2018 20010285 NOR40206184
Analyse: claude-opus-4-8 (in-session) · Rubrik v2 · 2026-06-05 · 11 §§ im Datensatz