Deregulierung, aber richtig

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Grenzabfertigung im Eisenbahn-, Straßen- und Schiffsverkehr (Simbach-Innbrücke) (BRD)

· Vertrag – BRD · BGBl. Nr. 441/1974 · in Kraft seit 1974-08-01

49/04 Grenzverkehr · Gesamte Fassung im RIS ↗

ABSCHAFFEN
5Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Diese Vereinbarung von 1974 errichtete vorgeschobene österreichische Grenzdienststellen auf deutschem Gebiet am Übergang Simbach-Innbrücke, um die Grenzabfertigung zu erleichtern. Seit dem Beitritt Österreichs zum Schengener Abkommen – in Kraft seit 1998 – sind systematische Grenzkontrollen zwischen Österreich und Deutschland weggefallen. Die Grenzdienststellen haben damit ihren Zweck verloren. Die Vereinbarung ist gegenstandslos und sollte auf diplomatischem Weg beendet werden.

Kategorien

Überholt / gegenstandslosDurch anderes Recht ersetzt

Belegende Paragraphen

Art. 1 — Artikel 1 ↗ RIS

Artikel 1 Am Grenzübergang Simbach-Innbrücke werden auf deutschem Gebiet vorgeschobene österreichische Grenzdienststellen errichtet. 10.08.2018 20010282 NOR40205989

Art. 2 — Artikel 2 ↗ RIS

Artikel 2 Der örtliche Bereich im Sinne des Artikels 4 Absatz 3 des Abkommens vom 14. September 1955 umfaßt 10.08.2018 20010282 NOR40205990

KI-Analyse · 2026-07-17 · 5 §§ im Datensatz