Deregulierung, aber richtig

← Alle Gesetze

Sitz der Forstfachschule

· V · BGBl. II Nr. 174/2018 · in Kraft seit 2018-09-01

80/02 Forstrecht · Gesamte Fassung im RIS ↗

BEIBEHALTEN
3Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Diese Verordnung bestimmt den Sitz der staatlichen Forstfachschule in Traunkirchen, wie es das Forstgesetz 1975 vorschreibt. Die Schule selbst ist gesetzlich vorgesehen; die Festlegung ihres Standorts ist eine notwendige Vollzugsmaßnahme. Die Verordnung schafft keinen eigenen bürokratischen Überschuss.

Kategorien

Belegende Paragraphen

§ 1 ↗ RIS

§ 1. Die Forstfachschule hat ihren Sitz in Traunkirchen. 10.07.2018 20010253 NOR40204651

KI-Analyse · 2026-07-17 · 4 §§ im Datensatz