Sitz der Forstfachschule
· V · BGBl. II Nr. 174/2018 · in Kraft seit 2018-09-01
80/02 Forstrecht · Gesamte Fassung im RIS ↗
BEIBEHALTEN
3Freiheitsgewinn (0–100)
Begründung
Diese Verordnung bestimmt den Sitz der staatlichen Forstfachschule in Traunkirchen, wie es das Forstgesetz 1975 vorschreibt. Die Schule selbst ist gesetzlich vorgesehen; die Festlegung ihres Standorts ist eine notwendige Vollzugsmaßnahme. Die Verordnung schafft keinen eigenen bürokratischen Überschuss.
Kategorien
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Belegende Paragraphen
§ 1 ↗ RIS
§ 1. Die Forstfachschule hat ihren Sitz in Traunkirchen. 10.07.2018 20010253 NOR40204651
KI-Analyse · 2026-07-17 · 4 §§ im Datensatz